Für den vereinfachten Spendennachweis, bei dem keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden muss und als Nachweis ein Kontoauszug genügt, wurde der Betrag von 200 Euro auf 300 Euro jährlich angehoben.
Weitere Informationen: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/998/998-pk.html?nn=4352766#top-31.