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Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht - Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale wird erhöht

Durch Änderungen des Jahressteuergesetzes 2020 kommt es zu verschiedenen Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht zum 1. Januar 2021. Unter anderem wird die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro jährlich auf 3.000 Euro erhöht. Die Ehrenamtspauschale wird von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr angehoben.

Für den vereinfachten Spendennachweis, bei dem keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden muss und als Nachweis ein Kontoauszug genügt, wurde der Betrag von 200 Euro auf 300 Euro jährlich angehoben. 

Weitere Informationen: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/998/998-pk.html?nn=4352766#top-31.