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Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“

Das gesellschaftliche Leben in Baden-Württemberg wäre gerade in Ländlichen Räumen ohne das

freiwillige Engagement seiner Bewohnerinnen und Bewohner nicht denkbar. Doch der demografische

Wandel hinterlässt Spuren: vielen Vereinen, Verbänden und Organisationen fällt es zunehmend schwer,

Nachwuchs für das Ehrenamt zu gewinnen. Viele junge Erwachsene sind bereit, ein Ehrenamt zu

übernehmen, wären sie nicht unsicher darüber, ob sie ausreichend auf die Wahrnehmung des

Ehrenamts vorbereitet sind.

Damit es nicht bei Ideen bleibt, soll der Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts“ Bündnisse aus Vereinen, Initiativen und Organisationen dabei unterstützen, gemeinsam mit jungen Erwachsenen neuartige, individuelle und auf den Bedarf vor Ort angepasste Qualifizierungsmaßnahmen für das Ehrenamt zu entwickeln und umzusetzen.


Gesucht werden Projekte, die junge Menschen für die Übernahme einer wichtigen zivilgesellschaftlichen Position oder eines Ehrenamts vorbereiten. Gewünscht sind kreative, kooperative Ideen für innovative Qualifizierungsmaßnahmen, die im Ländlichen Raum verschiedene Akteure des Ehrenamts zusammenbringen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort nachhaltig stärken.


Der Ideenwettbewerb ‚Qualifizierung für das Ehrenamt‘ ist Teil des Impulsprogramms ‚Zusammen halt…‘ der Landesregierung von Baden-Württemberg. Dieses ressortübergreifende Programm möchte im Rahmen von acht Themenfeldern mutige und unkonventionelle Ansätze fördern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig stärken und fördern.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich lokale Bündnisse aus mindestens zwei verschiedenen Gruppen und / oder Vereinen, die gemeinsam eine auf den Bedarf vor Ort angepasste Qualifizierungsmaßnahme entwickeln wollen. Den Antrag auf Förderung stellt ein beteiligter Verein bzw. eine beteiligte Organisation stellvertretend für das Bündnis. Die Qualifizierungsmaßnahme soll vor allem junge Erwachsene im Alter zwischen 20 und 35 Jahren auf die bevorstehende Übernahme wichtiger zivilgesellschaftlicher Aufgaben bzw. eine Führungsfunktion im Ehrenamt vorbereiten.
 

Wo werden Projekte gefördert?
Diese Maßnahme ist im ländlichen Raum durchzuführen (Orte bzw. Ortsteile im ländlichen Raum im engeren Sinne bzw. Verdichtungsräume im ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 sowie vergleichbare ländlich geprägte Orte). Für eine Aussage, ob ein Ort bzw. ein Teilort, der nicht im ländlichen Raum liegt, „vergleichbar ländlich geprägt“ ist, richten Sie bitte eine Anfrage an ehrenamt(at)mlr.bwl.de.
Mindestens ein Projektpartner muss im Projektort angesiedelt sein. Je weiter die weiteren Projektpartner vom Projektort entfernt sind, desto deutlicher muss aus der Projektbeschreibung hervorgehen, dass dies kein Hindernis zum Gelingen des Projekts darstellen wird. Ziel ist es, die ehrenamtlichen Strukturen im Projektort zu stärken.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung, einmalige Umsetzung und Nachbereitung einer Qualifizierungsmaßnahme. Form (z.B. ein klassisches Seminar, eine modular aufgebaute Seminarreihe,
eine Maßnahme im virtuellen Raum (sog. „Webinar“), ein Projekt, …) und Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme sind frei wählbar, sie müssen zum Bedarf, den verfügbaren Mitteln und der
verfügbaren Zeit passen. Die jungen Erwachsenen, die qualifiziert werden sollen, sind bei der Entwicklung der Maßnahme zu beteiligen. Mit den geförderten Projekten kann nach Zugang des
Bewilligungsbescheids begonnen werden.
Es werden Sachkosten gefördert, die für das Gelingen des Projekts erforderlich sind und mit einer Rechnung belegt werden können. Zu den Sachkosten zählen z.B. Honorare für externe Referenten, Mieten für geeignete Räume, Kosten für Arbeitsmaterial, für Öffentlichkeitsarbeit, auch Entwicklungskosten für im virtuellen Raum durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen.

Nicht gefördert werden

  • Projekte, deren Umsetzung vor Zugang des Bewilligungsbescheids begonnen wurde,
  • Projekte, denen bereits andere Landes- oder Bundesmittel zugesagt wurden,
  • Projekte, die keine eigene, innovative Ansätze aufweisen,
  • Projekte, die Wissen ohne konkrete Anwendungsperspektive („Wissen auf Vorrat“) vermitteln,
  • Projekte, die innerhalb von Verbänden zur Stärkung der eigenen ehrenamtlichen Strukturen durchgeführt werden (hierfür gibt es andere Förderstrukturen der institutionellen Förderung);
  • auf Dauer angelegte Strukturen (z.B. Personalstellen oder -aufstockungen bei Verbänden);
  • gesetzliche Mehrwertsteuer, angebotene Preisnachlässe (Skonti und Rabatte).

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Projekte und Qualifizierungsmaßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 5 000 € betragen. Der Zuschuss beträgt höchstens 15 000 €. Bis zu 85 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben können übernommen werden. Dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen (siehe Anlage „Kosten- und Finanzierungsplan“), aus dem die Gesamtfinanzierung ersichtlich ist. Die Höhe des tatsächlichen Förderbetrags ist abhängig von der jeweiligen Projektstruktur und den damit verbundenen Projektkosten.
Die Fördermittel können gegen Nachweis der entstandenen Kosten nach Abschluss des Projekts abgerufen werden. Ein Zwischenabruf vor Projektende ist möglich.
Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wie kann man sich bewerben?
Projektanträge sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare einzureichen. Diese stehen auf der Internetseite des MLR zur Verfügung unter dem Link:mlr-bw.de/staerkung-ehrenamt, bzw. dem Pfad www.mlr-bw.de „Unser Service“ „Wettbewerbe und Auszeichnungen“ „Stärkung Ehrenamt“.

Projektanträge sind einzureichen bis zum 1. April 2021 per E-Mail an ehrenamt(at)mlr.bwl.de oder an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Referat 28 / Qualifizierung Ehrenamt, Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart. Eine Unterschrift der/des Vertretungsberechtigten des Antragstellers bzw. der Ansprechperson für das Projekt ist notwendig.
Fragen zur Förderung können gestellt werden an ehrenamt(at)mlr.bwl.de. Die Antworten auf die eingereichten Fragen werden in einem FAQ-Dokument eingestellt unter dem Link mlr-bw.de/staerkungehrenamt.