Fördermittel können bis spätestens 31. März 2021 über das Service-Portal Baden-Württemberg beantragt werden:
Die Hilfe richtet sich an Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen die
- aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten sind oder zu geraten drohen und
- bislang keine oder keine auskömmliche, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehende, finanzielle staatliche Unterstützung erhalten haben.
Die Förderung von maximal 12.000 Euro erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden.
Antragsberechtigt sind beispielsweise:
- Nachbarschaftshilfen,
- Offene Hilfen,
- Tafelvereine,
- Selbsthilfevereine,
- Betreuungsvereine,
- Mehrgenerationenhäuser,
- Vereine und freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit/ Träger der freien Jugendhilfen,
- Familien- und Mütterzentren,
- Migrantenvereine und -organisationen,
- Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung,
- Frauen- und Kinderschutzhäuser,
- gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung,
- Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe.