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Landesregierung verlängert erneut Corona-Hilfsprogramm für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen

Das Corona-Hilfsprogramm für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg wurde nochmals verlängert.

Fördermittel können bis spätestens 31. März 2021 über das Service-Portal Baden-Württemberg beantragt werden:

https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0.

 

Die Hilfe richtet sich an Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen die

  • aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten sind oder zu geraten drohen und
  • bislang keine oder keine auskömmliche, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehende, finanzielle staatliche Unterstützung erhalten haben.

 

Die Förderung von maximal 12.000 Euro erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden.

Antragsberechtigt sind beispielsweise:

  • Nachbarschaftshilfen,
  • Offene Hilfen,
  • Tafelvereine,
  • Selbsthilfevereine,
  • Betreuungsvereine,
  • Mehrgenerationenhäuser,
  • Vereine und freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit/ Träger der freien Jugendhilfen,
  • Familien- und Mütterzentren,
  • Migrantenvereine und -organisationen,
  • Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung,
  • Frauen- und Kinderschutzhäuser,
  • gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung,
  • Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe.