alle fünf Jahre sind Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die nächste Amtsperiode bei Gericht zu wählen. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Für die Neuwahlen ist die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (5 Jahre) erforderlich.
Es handelt sich hierbei um ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die in der Hauptverhandlung von Jugendstrafrechtssachen an allen Entscheidungen beteiligt und mit demselben Stimmrecht wie eine Berufsrichterin bzw. ein Berufsrichter ausgestattet sind.
Ein Jugendschöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter und zwei Jugendschöffen (bestehend aus einer Frau und einem Mann). Aufgrund ihrer eigenen Erfahrung in der Jugenderziehung tragen diese zu einer altersgerechten Gestaltung der Verhandlung bei.