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Die Hinweise zur Gesetzesregelung finden Sie hier.
Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (am 27.03.2020 in Kraft getreten)wurden für Vereine Erleichterungen hinsichtlich der Durchführung von Jahreshauptversammlungen per Videokonferenz sowie der automatischen Verlängerung der Amtszeit von Vorständen beschlossen.